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Versicherung, Förderung & Steuer beim Keller

Ob jemand zahlt, hängt von der Ursache und vom Vertrag ab. Wir geben einen allgemeinen Überblick ohne Garantie und ohne Einzelfallberatung.

Kurz erklärt

Reine Abdichtungsarbeiten werden in der Regel nicht gefördert; Dämmmaßnahmen am Keller können unter Bedingungen förderfähig sein. Ob eine Versicherung zahlt, hängt von Ursache und Vertrag ab. Handwerkerleistungen sind nach § 35a EStG begrenzt steuerlich berücksichtigungsfähig.

Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuchteschäden je nach Ursache nur eingeschränkt, zum Beispiel Schäden durch austretendes Leitungswasser. Schäden durch Rückstau oder Starkregen sind häufig nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, sofern sie vereinbart wurde. Feuchte durch eine mangelhafte oder gealterte Abdichtung gilt meist als Instandhaltungsthema und ist nicht versichert. Ob und was gezahlt wird, entscheiden Ihre Vertragsbedingungen und der Versicherer; wir geben dazu keine Rechtsberatung. Melden Sie Schäden zeitnah und dokumentieren Sie sie mit Fotos.

Förderung

Reine Abdichtungsarbeiten werden in der Regel nicht gefördert. Werden in diesem Zug Dämmmaßnahmen am Keller umgesetzt, zum Beispiel an der Kellerdecke oder an erdberührten Wänden, können Bundesprogramme (zum Beispiel über BAFA oder KfW) unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen. Die Bedingungen ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Förderstelle. Anträge sind häufig vor der Beauftragung zu stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; wir nennen deshalb bewusst keine festen Beträge. Mehr zur Dämmung finden Sie auf daemmung-gurus.de.

Steuer

Handwerkerleistungen für Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung im selbst genutzten Wohneigentum können nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt werden. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind in der Regel eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wird für dieselbe Maßnahme eine andere Förderung in Anspruch genommen, kann der Abzug ausgeschlossen sein. Details klärt Ihre Steuerberatung.

Wer Auskunft gibt

Wir vermitteln Fachbetriebe und beraten nicht im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Versicherer, bei der zuständigen Förderstelle und bei Ihrer Steuerberatung. Bei Dämmmaßnahmen kann eine Energieberatung Voraussetzung oder sinnvoll sein; prüfen Sie die aktuellen Bedingungen, bevor Sie beauftragen.

Reihenfolge, die sich bewährt

  1. Ursache klären und dokumentieren
  2. Versicherungsvertrag prüfen und Schäden gegebenenfalls melden
  3. Förderung klären, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben
  4. Angebote vergleichen, Rechnung mit Arbeitskosten ausweisen lassen

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung bei Feuchteschäden im Keller?

Das hängt von Ursache und Vertrag ab. Rückstau und Starkregen sind häufig nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, Feuchte durch mangelhafte Abdichtung meist nicht. Prüfen Sie Ihre Bedingungen.

Wird eine Kellerabdichtung gefördert?

Reine Abdichtung in der Regel nicht. Dämmmaßnahmen am Keller können unter Voraussetzungen förderfähig sein, Anträge sind häufig vor der Beauftragung zu stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

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